E‑RECHNUNG GANZ EINFACH. KEIN ERP-WECHSEL, KEINE NEUEN PROZESSE.
Die E-Rechnung stellt Unternehmen vor neue Anforderungen. Doch dafür müssen Sie kein neues ERP-System einführen und funktionierende Rechnungsprozesse nicht komplett neu aufbauen.
Mit steadyPRINT ergänzen Sie Ihre bestehende Systemlandschaft um die E-Rechnung. Das vorhandene ERP-System erstellt die Rechnung weiterhin wie gewohnt. steadyPRINT analysiert das Dokument, extrahiert die relevanten Rechnungsdaten und erzeugt daraus automatisiert eine strukturierte E-Rechnung.
So bleiben bewährte Systeme und Abläufe erhalten – während Aufwand, Umstellung und Kosten reduziert werden.
Erweitern statt ersetzen.
Viele Unternehmen arbeiten mit ERP-Systemen, die seit Jahren zuverlässig im Einsatz sind. Die notwendige Funktion zur Erstellung von E-Rechnungen ist dort jedoch nicht immer vorhanden. Eine Nachrüstung kann insbesondere bei älteren Systemen oder individuellen Rechnungslayouts mit erheblichem Entwicklungs-, Projekt- und Kostenaufwand verbunden sein.
steadyPRINT setzt deshalb nicht im ERP-System selbst an, sondern am bestehenden Rechnungsdokument. Ihr ERP erstellt die Rechnung wie bisher – steadyPRINT übernimmt anschließend die notwendigen Schritte zur E-Rechnung.
Bestehende Systeme, Rechnungslayouts und Arbeitsweisen können weiter genutzt werden. Das reduziert Umstellung, Einarbeitung und Aufwand für Ihre IT.
Bestehendes ERP. Neue Möglichkeiten.
Mit einem Klick.
Automatische E‑Rechnung im steadyPRINT Workflow.
Die E-Rechnung entsteht direkt aus Ihrem bisherigen Rechnungsprozess. Beim Druck klinkt sich steadyPRINT über einen Workflow in den Ablauf ein und übernimmt die weitere Verarbeitung.
ERP-System → bestehende Rechnung → steadyPRINT Workflow → Dokumentenanalyse → Datenextraktion → E-Rechnung → weitere Verarbeitung
Dabei analysiert steadyPRINT das Rechnungsdokument und extrahiert die benötigten Informationen. Auch unterschiedliche ERP-Systeme und individuell aufgebaute Rechnungslayouts können durch eine auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmte Dokumentenanalyse berücksichtigt werden.
Aus Rechnungsdokumenten werden strukturierte Daten.
Eine herkömmliche PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Entscheidend ist ein strukturiertes elektronisches Format, das die automatisierte Verarbeitung der Rechnungsinformationen ermöglicht.
steadyPRINT kann die aus dem vorhandenen Dokument gewonnenen Rechnungsdaten als ZUGFeRD- oder XRechnungs-Dokument bereitstellen.
ZUGFeRD verbindet in seiner hybriden Ausprägung die gewohnte visuelle PDF-Rechnung mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. XRechnung stellt die strukturierten Rechnungsdaten in den Mittelpunkt und ermöglicht deren automatisierte Verarbeitung durch geeignete Systeme.
ZUGFeRD und XRechnung.
Erstellen. Speichern. Versenden. Weiterverarbeiten.
Viel mehr als nur E‑Rechnung.
Mit der Erstellung der E-Rechnung muss der Prozess nicht enden. Weil die E-Rechnung Bestandteil eines steadyPRINT Workflows ist, können weitere Schritte direkt automatisiert angeschlossen werden.
Die erzeugten Dokumente und Daten können beispielsweise gespeichert, an eine Datensicherung übergeben oder per E-Mail versendet werden. Auch weitere Schnittstellen und Verarbeitungsschritte lassen sich innerhalb entsprechender Workflows berücksichtigen.
So entsteht nicht einfach eine E-Rechnung, sondern ein durchgängiger automatisierter Dokumentenprozess.
Lokale Verarbeitung statt externer Cloud.
Rechnungen enthalten sensible Unternehmens-, Kunden- und Geschäftsdaten. Deshalb ist entscheidend, wo diese Informationen verarbeitet werden.
Mit steadyPRINT erfolgt die Verarbeitung lokal innerhalb Ihrer Unternehmensumgebung. Rechnungsdaten müssen für die Umwandlung nicht auf externe Cloud-Plattformen hochgeladen werden.
Damit verbleiben sensible Rechnungsinformationen innerhalb Ihrer bestehenden Infrastruktur.
Sensible Daten bleiben bei Ihnen.
Termine & Fristen.
Bereit für die E‑Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.
Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt eine verlängerte Übergangsregelung bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 ist für die von der gesetzlichen Verpflichtung erfassten Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich eine E-Rechnung erforderlich.
Hinweis: Die Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
- Kein ERP-Wechsel für die E-Rechnung erforderlich
- Bestehende Prozesse und Rechnungslayouts weiter nutzen
- Umstellungs-, Schulungs- und Einarbeitungsaufwand reduzieren
- Zeit und Kosten bei der Umsetzung sparen
- Rechnungsdaten automatisiert analysieren und als ZUGFeRD oder XRechnung bereitstellen
- Speicherung, Versand und weitere Verarbeitung über Workflows automatisieren
- Sensible Rechnungsdaten lokal im Unternehmen verarbeiten
Ihre Vorteile.
Bestehendes behalten. E‑Rechnung ergänzen. Zeit und Kosten sparen.
Videos.
Machen Sie Ihre bestehenden Rechnungsprozesse fit für die E-Rechnung.


